Das Hauptregelwerk der buddhistischen Bettelmönche

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BHIKKHU-PĀTIMOKKHA

[…]

Notizen zur Verhaltensethik aus Mahāvagga (MV), Cullavagga (CV) and Parivārā (PV)

1. Sāmanera-Pabbajjā – Die Ordination bezüglich des Hinausziehens <aus dem Hausleben in die Hauslosigkeit> als Sāmanera (wörtl.: Sohn der Einsiedler)

[MAHĀKKHANDAKAN – Aus dem ersten Kapitel des MV. 82f].

a) Zunächst soll man sich <als Laie> die Haare und den Bart abrasieren lassen, ein Untergewand, ein Obergewand und einen Gürtel nehmen, sich zu den Füßen des Unterweisers (Upajjhāyas) verbeugen, sich in die Hocke setzen (hinkauern), die Hände zusammenlegen und sie bis an den Kopf heranführen und zu ihm sprechen:

<Die Formelfrage>

<Dies ist das übliche Muster beruhend auf MV, Smps. 724f. & Vv. 363 >

„Mit Verlaub, Ehrwürdiger Herr, bitte ich um das Hinausziehen. Zum zweiten Male, Ehrwürdiger Herr, … Zum dritten Male, … .“

„Ehrwürdiger Herr! Bitte nehmen Sie dieses Gewand entgegen und lassen Sie mich, aus Mitleid bewogen, zur Überwindung allen Leidens und zur Verwirklichung des Nibbāna, aus <dem Hausleben in die Hauslosigkeit> ziehen. Zum zweiten Male, Ehrwürdiger Herr! … Zum dritten Male, …“

b) Nachdem man diese obige Formel dreimal gesprochen hat und dem Unterweiser das Gewand überreicht hat, soll man sich wieder zu den Füßen des Unterweisers verbeugen, sich in die Hocke setzen, die Hände zusammenlegen and auf diese Weise sprechen:

„Ehrwürdiger Herr! Bitte geben Sie mir dieses Gewand und lassen Sie mich, aus Mitleid bewogen, zur Überwindung allen Leidens und zur Verwirklichung des Nibbāna, aus <dem Hausleben in die Hauslosigkeit> ziehen. Zum zweiten Male, Ehrwürdiger Herr! … Zum dritten Male,…“ [Vv. 363]

c) Während der Unterweiser das Gewand zurückgibt, bindet er den Gürtel locker um den Hals des Ordinationsanwärters. Währenddessen soll man über den Gebrauch des Gewandes nachdenken, indem man die folgende Formel spricht:

s. Anh. I. Kap. 11. J. 1. Gewand

d) Nun gibt der Unterweiser das Meditationsobjekt der Hautpentade (taca-pañcaka) der 32 Körperteile, die man ihm nachsprechen soll:

<Es gibt an diesem Körper: > „Kopfhaare! Körperhaare! Nägel! Zähne! Haut! Und umgekehrt: Haut! Zähne! Nägel! Körperhaare! Kopfhaare!“

e) Jetzt soll man die Gewänder nehmen, zur Seite gehen, sie gemäß Sekhiya 1 & 2 rundherum anziehen und sie anlegen, indem man das Obergewand auf der linken Schulter ordnet, und sich zu Füßen der anwesenden Bettelmönche verbeugen. Dann soll man zum Unterweiser oder Lehrer (Ācariya) gehen, sich zu seinen Füßen verbeugen, sich in die Hocke setzen, …und so zu ihm sprechen:

„Mit Verlaub, Ehrwürdiger Herr, bitte ich um die zehn Regeln der Sittlichkeit bezüglich des Hinausziehens zusammen mit der dreifachen Zuflucht. Bitte, Ehrwürdiger Herr, geben sie mir diese Sittlichkeit. Zum zweiten Male, mit Verlaub,… Zum dritten Male,…“

f) Nachdem man dreimal darum gebeten hat, gibt der Unterweiser od. Lehrer (U/L) nun zuerst die dreifache Zuflucht üblicher Weise auf zwei Arten:

i) ‚Ma.kār.anta‘ : Das nasale stimmhafte n-Resonaz ‚ṃ‘, am Ende (anta) der Worte ‚Buddha-ṃ sarana-ṃ …‘ usw., wird gegen den Lippenlaut ‚m‘ ausgetauscht, um die Worte deutlich zu unterscheiden. [Smps. 724]

ii) ‚Anunāsik.anta‘: Das ‚ṃ‘ wird normal ausgesprochen. [MV. 82] Man soll, im beiden Fällen dem Unterweiser od. Lehrer <U/L> nachsprechen:

<U/L sagt:> „Sprich folgendermaßen“ oder „Sprich, was ich sage.“

<Man soll antworten:> „Ja, Ehrwürdiger Herr!“

<DIE DREIFACHE ZUFLUCHT>

<U/L:> „NAMO TASSA, BHAGA VATO, ARAHATO, SAMMĀ SAMBUDDHASSA. 3X

i) „BUDDHAM SARANAM GACCHĀMI.

DHAMMAM SARANAM GACCHĀMI.

SANGHAM SARANAM GACCHĀMI.

DUTIYAMPI, BUDDHAM…

TATIYAMPI, BUDDHAM…“

ii) BUDDHAN SARANAN GACCHĀMI.

DHAMMAN SARANAN GACCHĀMI.

SANGHAN SARANAN GACCHĀMI.

DUTIYAMPI BUDDHAN…

TATIYAMPI, BUDDHAN…

„Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha. <wörtl.: Ich gehe>

Ich nehme meine Zuflucht zur Lehre.

Ich nehme meine Zuflucht zum Orden.

Zum zweiten Male: Ich…

Zum dritten Male:…

<U/L>: „Das Nehmen der Zuflucht ist vollständig/ beendet.“

<Man soll antworten>: „Ja, Ehrwürdiger Herr!“

g) Jetzt gibt <U/L> die Sittlichkeit. Man soll ihm nachsprechen:

<PABBAJJA-(SĀMANERA-) DASA-SÍLAN>

<Ich nehme diese Schulungsregeln auf mich:>

„Enthaltung vom:

  • 1) Töten jeglicher Lebewesen,
  • 2) Nehmen von etwas Nichtgegebenem (d.i. Stehlen),
  • 3) Unkeuschheit, 4) Lügen,
  • 5) Trinken gebrannter oder ungebrannter alkoholischer Getränke, die eine Grundlage für Unachtsamkeit sind,
  • 6) Essen zur Unzeit, <d.i. nach der Mittagszeit>,
  • 7) Tanzen, Singen, Musik und Schauspielen <sehen, hören und machen>,
  • 8) Tragen bzw. Benutzen von Blumen, Kränzen, Parfüm, Kosmetik, die den Zweck der Verzierung und Verschönerung haben,
  • 9) Benutzen hochbeiniger und breiter Betten und Sitze, und
  • 10) Empfangen von Gold und Silber/ Geld.

Diese zehn Schulungsregeln bezüglich des Hinausziehens nehme ich auf mich. Zum zweiten Male,…nehme ich auf mich. Zum dritten Male,…“

3. Manche U/L geben, statt des letzten Satzes, die folgende Ermahnung: „Magst du diese zehn Regeln der Sittlichkeit bezüglich des Hinausziehens, zusammen mit der dreifachen Zuflucht wohl bewahren und ohne Unterlaß streben.“

h) Am Ende soll man den Unterweiser (Upajjhāya) bitten, von ihm als Schüler angenommen zu werden:

3 x < s. Einzelheiten in Kap. 3. A.>


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  • 26. „Man soll nicht, …,das Pātimokkha vor einer Gruppe rezitieren, in der sich Laien befinden. Wer es rezitiert begeht ein Dukkatavergehen.“ [MV.116]

    Andere Personen, die gemieden werden sollen, sind: Sāmanera; suspendierter Bettelmönch; Eunuch; einer, der zu einem nichtbuddhistischen Orden übergegangen ist; einer, der das Gewand abgelegt hat; einer, der „zu Fall gekommen“ ist; einer, der in der Gemeinschaft der Bettelmönche als Dieb lebt; ein Tier; ein Vater-, Muttermörder; ein Hermaphrodit; ein Schismatiker usw. Für die komplette Liste s. MV.135 f.

    Alle diese können kommen und zuhören, nur daß sie außerhalb der Reichweite der regulären Bettelmönche bleiben sollen.

  • Hier nun kommen die vier Regelverstöße, die „zu Fall bringen“ (Pārājikā) zur Rezitation.

    1. Welcher Mönch [1] auch immer [34] die Schulungs- und Lebensregeln der Mönche auf sich genommen hat und ohne sich von den Schulungsregeln losgesagt zu haben, ohne seine Schwäche offenbart zu haben, Geschlechtsverkehr ausübt, wenn auch nur mit einem weiblichen Tier, der ist zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.

    2. Welcher Mönch auch immer aus dem Dorfe [35] oder aus dem Walde, etwas Nichtgegebenes nimmt, mit der Absicht es zu stehlen, [36] und dieses Gestohlene wäre von solchem Wert, daß die Regierungsgewalten einen Räuber verhaften und ihn entweder prügeln, fesseln oder verbannen würden: „Du bist ein Räuber, du bist ein Tor, du bist ein Idiot, du bist ein Dieb!“ – dieser Mönch, der solch etwas Nichtgegebenes nimmt, auch der ist zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.

    3. Welcher Mönch auch immer vorsätzlich ein menschliches Wesen des Lebens beraubt oder ihm eine Waffe [tauglich zum Selbstmord] beschafft oder den Vorteil des Todes preist oder ihn zum Freitod anstachelt [in dem er auf diese Weise spricht]: „Guter Mann, was ist dieses üble und elende Leben für dich? Der Tod ist besser für dich als das Leben!“ – wenn er mit solchem Gedanken und Geist, mit solchem Gedanken und Motiv, auf vielfache Weise den Vorteil des Todes preist oder ihn zum Freitod anstachelt, auch der ist zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.

    4. Welcher Mönch auch immer, der nichts genaues weiß, berichtet, daß ein übermenschlicher Zustand [37] wert der Edlen Kenntnis und Einsicht [38] in Bezug auf ihn gegenwärtig ist: „Ich kenne [diesen Zustand] so, ich sehe ihn so!“ und er später, bei einer anderen Gelegenheit – geprüft oder ungeprüft – nachdem er sich vergangen hat und nun um Reinheit besorgt ist, auf diese Weise spricht: „Freunde! Ohne zu kennen, sagte ich: ‚Ich kenne!‘; ohne zu sehen, sagte ich: ‚Ich sehe!‘ Ich redete Unsinn und Lüge!“, auch der ist – abgesehen von [Selbst-] Überschätzung – zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.

    Ehrwürdige, die vier Regelverstöße, die „zu Fall bringen“, sind rezitiert worden. Ein Mönch, der den einen oder anderen von diesen begangen hat, gehört nicht mehr zur Gemeinschaft der Mönche. So wie er vorher war [ohne Hochordination], so ist er, nachdem er zu Fall gekommen ist: von der Gemeinschaft ausgeschlossen.

    Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein?

    Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein?

    Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein?

    Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.

  • „1. Willkürlich Samenerguß, außer während eines Traumes, {ist ein Vergehen, das das} anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
    2. Welcher Bettelmönch auch immer, befallen {von Begierde} und mit {von Begierde} verführten Gedanken,40 mit einer Frau in körperlichen Kontakt kommt, die Hände oder den (Haar-) Zopf hält, oder den einen oder anderen Körperteil anfasst, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
    3. Welcher Bettelmönch auch immer, befallen von Begierde und mit von Begierde verführten Gedanken, eine Frau mit unanständigen Worten41 umwirbt, so wie ein junger Mann eine junge Frau mit Worten umwirbt, die mit Geschlechtsverkehr zusammenhängen, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
    4. Welcher Bettemönch auch immer, befallen von Begierde und mit von Begierde verführten Gedanken, in Gegenwart einer Frau den Vorteil der Bedienung seines eigenen Wunsches durch mit Geschlechtsverkehr zusammenhängender Rede42 preist: „Schwester, wenn eine Frau einem sittlichen, gutmütigen, den Reinheitswandel führenden Mann, wie ich es bin, mit diesem Geschlechtsakt43 dient, so ist unter allen Diensten dies der Beste!“, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
    5. Welcher Bettelmönch auch immer als Vermittler44 auftritt und die Absicht eines Mannes einer Frau meldet, oder die Absicht einer Frau einem Mann, entweder zu Ehestand oder zu außerehelichem Verhältnis, wenn auch nur für einen Augenblick, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.“

  • 10. Welcher Bettelmönch auch immer versucht den einigen Orden zu spalten55 oder ein zur Spaltung führendes Vorgehen52 unternimmt, aufrechterhält und darauf besteht, dieser Bettelmönch soll von den Bettelmönchen auf diese Weise ermahnt werden: „Ehrwürdiger! Versuchen Sie nicht den einigen Orden zu spalten oder unternehmen Sie nichts dahingehendes, erhalten Sie es nicht aufrecht und bestehen Sie nicht auf ein zur Spaltung führendes Vorgehen. Möge der Ehrwürdige einträchtig mit dem Orden zusammen leben, denn der Orden verweilt in guten Verhältnissen, wenn er sich einig ist, sich zusammen freut, nicht streitet und gemeinsam rezitiert“. Wenn jedoch dieser Bettelmönch auf diese Weise von den Bettelmönchen ermahnt, dennoch {dieses Bestreben56} aufrechterhält, dann soll dieser Bettelmönch von den Bettelmönchen bis zu dreimal zum Aufgeben dieses {Bestrebens} aufgefordert werden.57 Gibt er dieses {Bestreben} auf, nachdem er bis zu dreimal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn er es nicht aufgibt, begeht er ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

    11. Es könnte ein, zwei, oder drei Bettelmönche geben, die eben dieses Bettelmönches Anhänger und Parteigänger sind. Wenn diese so sprechen würden: „Ehrwürdige! Ermahnen Sie diesen Bettelmönch nicht! Dieser Bettelmönch ist ein Verkünder der Lehre, und dieser Bettelmönch ist ein Verkünder der Verhaltensethik, und dieser Bettelmönch spricht, nachdem er unsere Zustimmung und Billigung erlangt hat. Er kennt uns und was er spricht, das sagt uns zu!“ – dann sollen diese Bettelmönche von den Bettelmönchen auf diese Weise ermahnt werden: „Ehrwürdige! Sprechen Sie nicht so. Dieser Bettelmönch ist kein Verkünder der Lehre, und dieser Bettelmönch ist kein Verkünder der Verhaltensethik. Mögen die Ehrwürdigen die Spaltung des Ordens auch nicht billigen. Mögen Sie einträchtig mit dem Orden zusammen leben, denn der Orden verweilt in guten Verhältnissen, wenn er sich einig ist, sich zusammen freut, nicht streitet und gemeinsam rezitiert.“ Wenn jedoch diese Bettelmönche auf diese Weise von den Bettelmönchen ermahnt, dennoch {diese Haltung56} aufrechterhalten, dann sollen diese Bettelmönche von den Bettelmönchen bis zu dreimal zum Aufgeben dieser {Haltung} aufgefordert werden.57Geben sie diese {Haltung} auf, nachdem sie bis zu dreimal aufgefordert wurden, so ist es gut. Wenn sie sie nicht aufgeben, begehen sie ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

  • Ehrwürdige, nun kommen die zwei „Unbestimmten“ (ANIYATĀ) Regelverstöße zur Rezitation.

    1. Welcher Bettelmönch auch immer heimlich, zusammen mit einer Frau – er mit ihr alleine – an einem verborgenen und {für Geschlechtsverkehr} geeigneten Platz sitzt und eine Laienanhängerin, deren Rede glaubwürdig ist, eben diesen sieht und des einen oder anderen der drei Regelverstöße beschuldigt, entweder des „zu Fall bringenden“ oder des „anfänglichen und folgenden Zusammentretens des Ordens“ oder der „Sühne“ und dieser Bettelmönch zugibt, daß er saß, der soll entsprechend dem einen oder anderen der drei Regelverstöße behandelt werden, entweder entsprechend dem des „zu Fall bringenden“ oder dem des „anfänglichen und folgenden Zusammentretens des Ordens“ oder dem der „Sühne“ oder der Bettelmönch soll entsprechend dem Regelverstoß behandelt werden, dessen diese Laienanhängerin, deren Rede glaubwürdig ist, ihn beschuldigt. Dieser Regelverstoß ist ‚unbestimmt‘.

    2. Es kann jedoch sein, daß der Platz nicht verborgen und {für Geschlechtsverkehr} geeignet ist, daß er aber dazu geeignet ist, die Frau mit unanständigen Worten zu umwerben. Welcher Bettelmönch auch immer an einem solchen Platz heimlich, zusammen mit einer Frau – er mit ihr alleine – sitzt und eine Laienanhängerin, deren Rede glaubwürdig ist, eben diesen sieht und des einen oder anderen der zwei Regelverstöße beschuldigt, entweder des „anfänglichen und folgenden Zusammentretens des Ordens“ oder der „Sühne“ und dieser Bettelmönch zugibt, daß er saß, der soll entsprechend dem einen oder anderen der zwei Regelverstöße behandelt werden, entweder entsprechend dem des „anfänglichen und folgenden Zusammentretens des Ordens“ oder dem der „Sühne“ oder der Bettelmönch soll entsprechend dem Regelverstoß behandelt werden, dessen diese Laienanhängerin, deren Rede glaubwürdig ist, ihm beschuldigt. Auch dieser Regelverstoß ist ‚unbestimmt‘.

    Ehrwürdige, die zwei „Unbestimmten“ Regelverstöße sind rezitiert worden.

    Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein?

    Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein?

    Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein?

    Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.

    „Unbestimmt“: die vierte Rezitation

  • 18. Welcher Bettelmönch auch immer Gold oder Silber 85 nimmt, den Empfang veranlaßt86 oder hinterlegtes annimmt87, muß es aushändigen und dafür sühnen.

    19. Welcher Bettelmönch auch immer mit Geld (Rūpiya)88 verschiedene Waren89 erwirbt, muß aushändigen und dafür sühnen.

    20. Welcher Bettelmönch auch immer mit verschiedenen Gütern90 Tauschhandel treibt,91 muß sie aushändigen und dafür sühnen.

  • 22. Welcher Bettelmönch auch immer eine Schale mit weniger als fünf Ausbesserungen gegen eine neue Schale auswechselt92, muß sie aushändigen und dafür sühnen. Dieser Bettelmönch soll diese Schale einer Gruppe von Bettelmönchen aushändigen und jene Schale, die in dieser Gruppe von Bettelmönchen am Ende übrig bleibt93, soll diesem Bettelmönch gegeben werden : „O Bettelmönch, dies ist ihre Schale und Sie müssen sie behalten, bis sie zerbrochen ist.“ Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.61

  • „Diese zwei Extreme, o Bettelmönche, hat der in die Hauslosigkeit Gezogene (Mönch) zu vermeiden: a) sich der Sinnenlust (kāma-sukha) hinzugeben, der niedrigen, gemeinen, weltlichen, unedlen und sinnlosen, und b) sich der Selbstkasteiung (atta-kilamatha) hinzugeben, der leidvollen, unedlen und sinnlosen. Diese beiden Extreme hat der Wirklichkeitsfinder (Tathāgata) gemieden und den mittleren Weg aufgefunden, der die Augen öffnet, Erkenntnis erzeugt und zum Frieden, zur Durchschauung, Erleuchtung und zum Nibbāna führt, nämlich rechte Ansicht, …rechte Geistessammlung.“ [MV. 10]

  • +++Wichtig:+++
    16. Falls einem Bettelmönch, der auf einer Landstraße entlang geht, Ziegenwolle zukommt, kann sie dieser Bettelmönch, sofern er das wünscht, entgegennehmen. Hat er sie entgegengenommen, soll er sie, wenn kein Träger zur Verfügung steht, höchstens für drei Yojanas eigenhändig tragen. Wenn er sie, selbst wenn kein Träger zur Verfügung steht, mehr als drei Yojanas trägt, muß er sie aushändigen und dafür sühnen.

  • 27. Welcher Bettelmönch auch immer sich mit einer Bettelnonne verabredet und dieselbe Landstraße entlang geht, wenn auch nur bis zum nächsten Dorf, außer zur richtigen Gelegenheit, muß dafür sühnen. Hier ist die richtige Gelegenheit: Der Weg kann nur mit einer Karawane bereist werden, ist als gefährlich und furchterregend bekannt. Dies ist hier die richtige Gelegenheit.

    28. Welcher Bettelmönch auch immer sich mit einer Bettelnonne verabredet und dasselbe Schiff besteigt, das entweder {fluß-} aufwärts [122] oder {fluß-} abwärts fährt, außer um {einen Fluß} zu überqueren, muß dafür sühnen.

  • 51. Das Trinken von gebrannten oder ungebrannten alkoholischen Getränken muß gesühnt werden.

    52. Das Kitzeln {eines Hochordinierten} mit den Fingern muß gesühnt werden.

    53. Im Wasser Spaßmachen muß gesühnt werden.

    54. Mißachtung [137] muß gesühnt werden.

    55. Welcher Bettelmönch auch immer einen Bettelmönch erschreckt, muß dafür sühnen.

    56. Welcher Bettelmönch auch immer, ohne krank zu sein, in der Hoffnung sich zu wärmen, ein Feuer entzündet oder entzünden läßt, außer bei angemessenem Grund, muß dafür sühnen.

  • 62. Welcher Bettelmönch auch immer Wasser, von dem er weiß, daß es lebende Tierchen enthält, benutzt, muß dafür sühnen.

    63. Welcher Bettelmönch auch immer die Wiederaufnahme eines Streitfalls [52] betreibt, von dem er weiß, daß er der Regel gemäß [145] entschieden wurde, muß dafür sühnen.
    […]

    66. Welcher Bettelmönch auch immer sich wissentlich mit einer Karawane von Dieben verabredet und mit ihr dieselbe Landstraße entlanggeht, wenn auch nur bis zum nächsten Dorf, muß dafür sühnen.

    67. Welcher Bettelmönch auch immer sich mit einer Frau verabredet und mit ihr dieselbe Landstraße entlanggeht, wenn auch nur bis zum nächsten Dorf, muß dafür sühnen.

  • 83. Welcher Bettelmönch auch immer, ohne sich angemeldet zu haben, die Schwelle {zum Schlafgemach} eines adligen, kopfgesalbten Königs überschreitet, während der König und/ oder die Königin noch nicht {aus dem Schlafgemach} herausgetreten ist [161], muß dafür sühnen.
    […]
    86. Welcher Bettelmönch auch immer sich ein aus Knochen, Elfenbein oder Horn bestehendes Nadelkästchen anfertigen läßt, muß es zerbrechen und für sühnen.

  • Das laute Lachen: der zweite Abschnitt

    11. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht laut lachend herumgehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    12. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht laut lachend sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    13. „Ich werde in bewohnter Gegend leise sprechend gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    14. „Ich werde in bewohnter Gegend leise sprechend sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    15. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schwenkendem Körper gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    16. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schwenkendem Körper sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    17. Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schwingenden Armen gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    18. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schwingenden Armen sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    19. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Kopf gehen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    20. „Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Kopf sitzen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

  • „31. „Ich werde die Brockenspeise mit Würde genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.
    […]
    35. „Ich werde die Brockenspeise nicht in der Mitte zusammendrücken175 und genießen“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    36. „Ich werde nicht gewürzte Hülsenfrüchte oder Gemüse, aus dem Wunsch heraus mehr zu erhalten, mit gekochtem Reis166 bedecken“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

  • „64. „Ich werde nicht jemandem die Lehne vortragen, wenn er sich niedergelegt hat und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    65. „Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er die Knie umfaßt und nicht krank ist“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.“

  • „73. „Ich werde nicht stehend Kot absetzen oder urinieren, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    74. “ Ich werde nicht auf Grünes Kot absetzen, urinieren oder spucken, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

    75. „Ich werde nicht in Wasser Kot absetzen, urinieren oder spucken, wenn ich nicht krank bin“, ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.“


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